Am 6. Januar 1988, nach einer Periode der Stille, wie es die traditionellen Normen des ROSENKREUZ-ORDENs vorsehen, wurde das Gründungs-Manifest unterzeichnet, das die Einbürgerungsurkunde für das Erwachen des ROSENKREUZ-ORDENs in seinem aktuellen Zyklus darstellt.
Das Dokument ist so wie es der Rosenkreuz-Tradition gemäß der Erklärung in dem Buch Fama Fraternitatis entspricht, unterzeichnet durch die Eingeweihten hoher Grade, unterschiedlicher Schulen und authentischer und traditioneller Orden, deren Abzeichen und Grad-Symbole im Dokument erscheinen. |